E-Zigaretten-Recht 2026: Was in Deutschland gilt
Tabaksteuer, Aromenverbot, Mengenbeschränkungen: Das Recht rund um E-Zigaretten und Liquids hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Dieser Überblick zeigt, was 2026 in Deutschland gilt — für Konsumenten und Händler.
Die E-Zigarette ist seit 2016 als Tabakerzeugnis-ähnliches Produkt im deutschen Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) geregelt. In den letzten drei Jahren kamen jedoch deutliche Verschärfungen hinzu — insbesondere bei der Besteuerung und beim Verkauf. Dieser Artikel ist kein Rechtsrat, fasst aber den Stand 2026 verständlich zusammen.
Tabaksteuer auf Liquids
Seit Juli 2022 unterliegen alle E-Zigaretten-Liquids der deutschen Tabaksteuer. Die Steuer wurde stufenweise angehoben:
- 2022: 0,16 € pro ml
- 2024: 0,20 € pro ml
- Ab 2026: 0,26 € pro ml
Das gilt unabhängig vom Nikotingehalt — auch nikotinfreie Liquids sind steuerpflichtig. Eine 10-ml-Flasche Liquid wird damit allein durch die Tabaksteuer um 2,60 € teurer (zzgl. MwSt.).
Mengenbegrenzungen
§ 14 TabakerzG begrenzt nikotinhaltige Liquids:
- Maximaler Nikotingehalt: 20 mg/ml
- Maximale Behältergröße für nikotinhaltige Liquids: 10 ml
- Maximale Tankgröße der E-Zigarette: 2 ml
Größere Flaschen (z. B. 50-ml-Shortfills) sind nur erlaubt, wenn sie nikotinfrei sind. Mit ‚Nikotin-Shots‘ darf der Konsument zu Hause selbst auf 3–6 mg/ml verdünnen.
Aromenverbot bei Tabakerhitzern und mögliches Liquid-Aromenverbot
Seit 23. Oktober 2023 sind alle charakteristischen Aromen (außer Tabak) bei erhitzten Tabakprodukten (z. B. IQOS-Sticks) verboten — Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2100.
Auf EU-Ebene wird seit 2024 ein Aromenverbot auch für E-Zigaretten-Liquids diskutiert. Mehrere Mitgliedstaaten (u. a. Niederlande, Dänemark) haben es bereits national eingeführt. Deutschland hat 2026 noch kein generelles Aromenverbot, das Bundesgesundheitsministerium signalisiert aber Bereitschaft, einer EU-Regelung zu folgen.
"Wir gehen davon aus, dass spätestens 2027 auch in Deutschland nur noch Tabakaroma bei E-Liquids erlaubt sein wird, sobald die EU-Richtlinie steht."
Verkaufsregeln im Tabakladen
- Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren — Pflicht zur Altersprüfung.
- Verkaufsverbot in Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
- Werbeverbot im öffentlichen Raum (Plakate, Außenwerbung) — mit Übergangsfristen seit 2024 vollständig in Kraft.
- Online-Verkauf: Erlaubt, aber mit zertifiziertem Altersverifikationsverfahren (z. B. PostIdent oder vergleichbar).
Was Konsumenten 2026 beachten sollten
- Liquids sind steuerlich verbandelt mit einer Banderole — Importe ohne Banderole sind unzulässig.
- Privater Eigenbedarf aus dem EU-Ausland: bis 20 ml nikotinhaltiges Liquid pro Person.
- Einfuhr aus Nicht-EU (z. B. UK, USA): grundsätzlich nicht für den Eigenbedarf erlaubt — wird vom Zoll regelmäßig beschlagnahmt.
- Eigenmischen ist legal, solange für den persönlichen Gebrauch und ohne Inverkehrbringen.