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    E-Zigaretten-Recht 2026: Was in Deutschland gilt

    Tabaksteuer, Aromenverbot, Mengenbeschränkungen: Das Recht rund um E-Zigaretten und Liquids hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Dieser Überblick zeigt, was 2026 in Deutschland gilt — für Konsumenten und Händler.

    Tabakladen.org Redaktion 05. Mai 2026 7 Min. Lesezeit

    Die E-Zigarette ist seit 2016 als Tabakerzeugnis-ähnliches Produkt im deutschen Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) geregelt. In den letzten drei Jahren kamen jedoch deutliche Verschärfungen hinzu — insbesondere bei der Besteuerung und beim Verkauf. Dieser Artikel ist kein Rechtsrat, fasst aber den Stand 2026 verständlich zusammen.

    Tabaksteuer auf Liquids

    Seit Juli 2022 unterliegen alle E-Zigaretten-Liquids der deutschen Tabaksteuer. Die Steuer wurde stufenweise angehoben:

    • 2022: 0,16 € pro ml
    • 2024: 0,20 € pro ml
    • Ab 2026: 0,26 € pro ml

    Das gilt unabhängig vom Nikotingehalt — auch nikotinfreie Liquids sind steuerpflichtig. Eine 10-ml-Flasche Liquid wird damit allein durch die Tabaksteuer um 2,60 € teurer (zzgl. MwSt.).

    Mengenbegrenzungen

    § 14 TabakerzG begrenzt nikotinhaltige Liquids:

    • Maximaler Nikotingehalt: 20 mg/ml
    • Maximale Behältergröße für nikotinhaltige Liquids: 10 ml
    • Maximale Tankgröße der E-Zigarette: 2 ml

    Größere Flaschen (z. B. 50-ml-Shortfills) sind nur erlaubt, wenn sie nikotinfrei sind. Mit ‚Nikotin-Shots‘ darf der Konsument zu Hause selbst auf 3–6 mg/ml verdünnen.

    Aromenverbot bei Tabakerhitzern und mögliches Liquid-Aromenverbot

    Seit 23. Oktober 2023 sind alle charakteristischen Aromen (außer Tabak) bei erhitzten Tabakprodukten (z. B. IQOS-Sticks) verboten — Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2100.

    Auf EU-Ebene wird seit 2024 ein Aromenverbot auch für E-Zigaretten-Liquids diskutiert. Mehrere Mitgliedstaaten (u. a. Niederlande, Dänemark) haben es bereits national eingeführt. Deutschland hat 2026 noch kein generelles Aromenverbot, das Bundesgesundheitsministerium signalisiert aber Bereitschaft, einer EU-Regelung zu folgen.

    "Wir gehen davon aus, dass spätestens 2027 auch in Deutschland nur noch Tabakaroma bei E-Liquids erlaubt sein wird, sobald die EU-Richtlinie steht."
    — Verband des eZigarettenhandels (VdeH), Stellungnahme 2025

    Verkaufsregeln im Tabakladen

    • Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren — Pflicht zur Altersprüfung.
    • Verkaufsverbot in Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
    • Werbeverbot im öffentlichen Raum (Plakate, Außenwerbung) — mit Übergangsfristen seit 2024 vollständig in Kraft.
    • Online-Verkauf: Erlaubt, aber mit zertifiziertem Altersverifikationsverfahren (z. B. PostIdent oder vergleichbar).

    Was Konsumenten 2026 beachten sollten

    1. Liquids sind steuerlich verbandelt mit einer Banderole — Importe ohne Banderole sind unzulässig.
    2. Privater Eigenbedarf aus dem EU-Ausland: bis 20 ml nikotinhaltiges Liquid pro Person.
    3. Einfuhr aus Nicht-EU (z. B. UK, USA): grundsätzlich nicht für den Eigenbedarf erlaubt — wird vom Zoll regelmäßig beschlagnahmt.
    4. Eigenmischen ist legal, solange für den persönlichen Gebrauch und ohne Inverkehrbringen.

    Häufige Fragen